Wir werden ausschließlich im Kundenauftrag und nicht im Auftrag einer
Versicherungsgesellschaft tätig.
Durch unsere Leistungen entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits mit den von den Versicherern gezahlten Provisionen abgedeckt sind.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Angebot zur Berufshaftpflicht-Versicherung für Diätassistenten/innen.
Die Berufshaftpflichtversicherung (BHV) für Diätassistenten/innen ist eine existentiell notwendige Risikoabsicherung für Sie als Diätassistentin bzw. Diätassistenten. Sie sind in der Ausübung Ihres Berufs verantwortlich für eventuelle Gesundheitsbeeinträchtigungen Ihrer Patienten oder für Beschädigungen fremden Eigentums. Die BHV schützt Sie, indem sie berechtigte Ansprüche für Sie bezahlt und unberechtigte Ansprüche für Sie abwehrt.
In enger Absprache mit dem Verband der Diätassistenten (VDD) haben wir ein Angebot erarbeitet, das speziell auf das Berufsbild der Diätassistenten/innen abgestimmt und dabei besonders günstig ist.
Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei auf das im Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz - DiätAssG) beschriebene Tätigkeitsbild und beinhaltet darüber hinaus
Nähere Informationen zu Ihrem speziellen Versicherungsschutz und zu den Versicherungsbedingungen sowie einen entsprechenden Antrag finden Sie hier: